Fundsachen
Liebe Eltern,
in der Woche vom 02. Juli bis zum 05. Juli legen wir in der Aula wieder alle Fundsachen (vor allem Kleidung) Ihrer Kinder aus. Sie haben beim bringen und abholen Ihrer Kinder die Möglichkeit zu schauen, ob verloren gegangene Dinge/Kleidung ausliegen. Auch Ihre Kinder können gerne schauen, ob sie ihre Sachen wiederfinden.
Fundsachen, die bis Freitag Mittag (05.07.2024) nicht abgeholt werden, entsorgen wir.
Stundenplanänderung ab Januar 2024
Liebe Eltern,
ab dem 15.01.2024 findet wieder der Türkischunterricht an unserer Schule statt. Dieser wird zu folgenden Zeiten stattfinden:
1. Klassen: Montag in der 5. Stunde (11:50 Uhr bis 12:35 Uhr)
2. Klassen: Montag in der 6. Stunde (12:35 Uhr bis 13:20 Uhr)
3. Klassen: Montag in der 7. Stunde (13.20 Uhr bis 14:05 Uhr)
4. Klassen: Montag in der 8. Stunde (14:05 Uhr bis 14:50 Uhr)
Kinder des zweiten und dritten Schuljahres gehen vor dem Türkischunterricht nach Hause, wenn Sie in der Nähe der Schule wohnen. Kinder die weiter weg wohnen, können die Regenbogenstunde bzw. die Kaltesserbetreuung besuchen.
Hessischer Sportschultag am 24.05.2023
Im Rahmen des hessischen Sportschultages findet an unserer Schule morgen in der 3. und 4. Stunde eine Sportaktion statt. Die Kinder werden mit ihren Klassenlehrer/innen verschiedene Bewegungsstationen durchlaufen. Die Bewegungszeit findet im Freien statt. Ihr Kind sollte morgen in Turnschuhen (für draußen) und in bequemer Kleidung in die Schule kommen, da es keine Möglichkeit geben wird sich umzuziehen.
Beurlaubung vor und nach den Ferien
Liebe Eltern, immer wieder erhalte ich Anträge zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit Ferien. Bitte beachten Sie dabei folgendes:
Das entsprechende § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 29.04.2014 lautet: „Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, bei Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiter. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen.
Damit Kinder nicht allzu viel Unterricht verpassen, genehmige ich in der Regel nur einzelne Tage und nur in begründeten Fällen - hierzu zählt allerdings nicht die Verlängerung eines Urlaubs und höchsten ein mal in den vier Grundschuljahren Ihres Kindes.
Herzliche Grüße
B. Houari Fah